Lassen Sie sich von der Wahlwurst verführen! Socken in limitierter Auflage bis z

Zum Wahlmarsch, oder der besonderen Mission der Wurstsocken

Jede Stimme zählt - obwohl diese Worte sehr oft wiederholt werden, haben einige von uns immer noch Zweifel, ob es sich lohnt, zur Wahl zu gehen. Bei den letzten Parlamentswahlen lag die Wahlbeteiligung bei 61,74 %. Das bedeutet, dass von 30 253 556 Wahlberechtigten 18 678 457 Bürger ihre Karte korrekt ausgefüllt haben. Mehr als 10 Millionen Polen, die auf ihr Recht verzichtet haben, hätten das Ergebnis der Wahl völlig verändern können. Mit unserer Werbekampagne erinnern wir die Menschen daran, dass jeder von uns das Gesicht unseres Landes mitbestimmen kann. Von nun an können die Wahlwurstsocken Sie daran erinnern, dass auch von Ihnen viel abhängt. Wie kann man die Socken in limitierter Auflage erhalten? Die Werbekampagne läuft bis zum 15. Oktober 2023. In diesem Zeitraum legen wir jeder Online-Bestellung über 200 PLN eine kostenlose Kiełbasa + Socken bei und bieten eine kostenlose Lieferung an InPost-Paketautomaten. Auch die beste Wurst geht einmal zur Neige, deshalb läuft unsere Werbeaktion, solange der Vorrat reicht. Das ist aber noch nicht das Ende der Überraschungen. Sie können auch einen Gutschein über bis zu 50 % Rabatt in Anspruch nehmen. Alles, was Sie tun müssen, ist ein Foto mit Ihrer Kiełbasa + Socken zusammen mit dem Hashtag #ZTakaparaNaWybory zu posten und unseren Shop @takapara.socks zu markieren.

Parlamentswahlen - was ist zu beachten?

Die Parlamentswahlen finden am 15. Oktober 2023 statt. An diesem Tag werden wir unsere Vertreter für den Sejm und den Senat wählen können. Gewählt werden 460 Abgeordnete und 100 Senatoren, die für eine vierjährige Amtszeit gewählt werden. Sie müssen mit einem Personalausweis zum Wahllokal kommen. Nach der Überprüfung dieses Ausweises händigen die Mitglieder der Wahlkommission zwei Stimmzettel aus. Deren Echtheit wird durch den Stempel des Siegels der PEC und den Abdruck des Siegels der DEC bescheinigt. Auf beiden Stimmzetteln kreuzen Sie den Namen Ihrer Wahl an. Eine andere Markierung oder das Fehlen einer Markierung macht die Karte ungültig. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht in der Gemeinde aufhalten, in der Sie gemeldet sind, sollten Sie sich eine Bescheinigung besorgen, die es Ihnen ermöglicht, in einem anderen Gebiet zu wählen. Den Antrag können Sie frühestens 44 Tage vor dem Wahltermin und spätestens 3 Tage vor Beginn der Wahl stellen. Personen mit leichten oder schweren Behinderungen und Personen ab 60 Jahren können durch Bevollmächtigte wählen. Der entsprechende Antrag muss mindestens 10 Tage vor der Wahl eingereicht werden. Es besteht auch die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung zur Wahl. In diesem Fall muss der Antrag spätestens 13 Tage vor dem Wahltermin eingereicht werden.

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